Datenschutzrechtliche Information (Art 13 DSGVO)
Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe
Zweck der Verarbeitung der erhobenen personenbezogener Daten
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke des gesetzlichen Vollzugs im Rahmen der Hoheitsverwaltung und im Sinne unserer Geschäftsordnung verwenden.
Bei Bedarf werden Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR) durchgeführt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Rechtsgrundlage ist das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz 2019 LGBl. 79/2019 in Verbindung mit der Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde Innsbruck über die Freizeitwohnsitzabgabe in der jeweils gültigen Fassung.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden an folgende Dritte weitergegeben:
1) das Referat Gemeindeabgaben - Einziehung
2) das Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst
3) das Amt allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung der Stadt Innsbruck
4) Referat Baurecht
5) Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer zur Erhebung der Freizeitwohnsitzpauschale als Landesabgabe gem. dem Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz LGBl. 85/2003 i.d.g.F.
Löschung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht (z.B. § 132 und §§ 207 bis 209a)
Auswirkung einer Nicht-Bereitstellung
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Beantragung der entsprechenden Bewilligung (Konzession) führt die Nicht-Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu einer Zurückweisung gemäß § 47 ApG. Die Ausübung einer Tätigkeit ohne entsprechender Genehmigung stellt im Sinne des § 41 ApG eine Verwaltungsübertretung dar.
Weitere Informationen
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), Richtigstellung (Art 16 DSGVO), Löschung (Art 17 DSGVO),
Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und auf Widerspruch bei Einwilligung (Art 21 DSGVO). Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich
Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über
datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at.
Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, https://www.dsb.gv.at).