Datenschutzrechtliche Information (Art 13 DSGVO)
Anwohnerparken
Zweck der Verarbeitung der erhobenen personenbezogener Daten
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung von
Verfahren nach § 45 Abs. 4 StVO 1960 bzw. § 6 Abs. 1 TPAG 2006 verwenden.
Bei Bedarf werden Abfragen in folgenden Registern durchgeführt:
Zentrales Melderegister (ZMR), zentrales Personenregister (ZPR), Firmenbuch, Vereinsregister, Gewerberegister, KFZ-Zentralregister
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
§ 45 Abs. 4 StVO 1960 bzw. § 6 Abs. 1 TPAG 2006
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden idR an keine Dritten weitergegeben.
Im Falle von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, werden uU personenbezogene Daten an das Finanzamt weitergegeben.
Löschung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden bis Abschluss des Verfahrens gespeichert.
Auswirkung einer Nicht-Bereitstellung
Es kann kein Verfahren durchgeführt werden.
Weitere Informationen
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), Richtigstellung (Art 16 DSGVO),
Löschung (Art 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und auf Widerspruch bei Einwilligung (Art 21
DSGVO). Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über
datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet
auf https://www.innsbruck.gv.at.
Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, https://www.dsb.gv.at).