Datenschutzrechtliche Information (Art 13 DSGVO)
Grundverkehrsanzeige
Zweck der Verarbeitung der erhobenen personenbezogener Daten
Bitte beachten Sie, daß wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten außchließlich zum Zwecke des gesetzlichen Vollzugs im Rahmen der Hoheitsverwaltung und im Sinne unserer Geschäftsordnung verwenden. Bei Bedarf werden Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR) durchgeführt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Bekanntgabe der Daten:
⇒ Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996
⇒ Tiroler Höfegesetz - THG
Registrierung/Führung eines Verzeichnisses der Geschäftsfälle:
⇒ Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO)
Empfänger der personenbezogenen Daten
1) allfällige Verfahrensparteien
2) Behörden, Institutionen im allfälligen Ermittlungsverfahren
3) Landesverwaltungsgericht Tirol im Beschwerdefall
Im land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr im Fall einer Genehmigungspflicht zusätzlich:
4) Bezirkslandwirtschaftskammer
5) Stadtgemeinde Innsbruck, z.H. MA I, Präsidialangelegenheiten
Löschung der personenbezogenen Daten
Da verschiedene Gesetzesbestimmungen auf frühere Sachverhalte Bezug nehmen und die Anzeigepflicht nach § 23 TGVG 1996 erst mit der Einbringung der Anzeige verjährt, werden Grundverkehrseingaben über einen Zeitraum von 30 Jahren evident gehalten.
Auswirkung einer Nicht-Bereitstellung
Aufgrund der teilweisen gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige eines Rechtsgeschäftes bei der Grundverkehrsbehörde kann die Nicht−Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu einer Verwaltungsübertretung nach § 36 Abs. 1 lit a) TGVG 1996 führen (Verletzung der Anzeigepflicht).
Weiters kann kein Verfahren durchgeführt werden und ist in der Folge auch eine Eintragung im Grundbuch nicht möglich.
Weitere Informationen
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO), Richtigstellung (Art 16 DSGVO),
Löschung (Art 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und auf Widerspruch bei Einwilligung (Art 21
DSGVO). Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über
datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben.
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet
auf https://www.innsbruck.gv.at.
Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at, https://www.dsb.gv.at).